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Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbraucher: Eine natürliche Person, die Produkte zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von BAKO erwerben.
BAKO: BAKO Systemintegration GmbH& Co.KG, Am Gielbrunnen 33, .
Immaterialgüterrechte: Patente, Marken- und Urheberrechte sowie vergleichbare Rechtspositionen.
Auftragsbestätigung: Schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch BAKO.
Preis: Das von dem Kunden an BAKO zu leistende Entgelt für Produkte oder Services.
Produkte: In Dokumenten von BAKO (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Waren einschließlich Drittprodukten und Software. Nicht dazu zählen Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von BAKOs Integration Services installiert oder beigefügt wurden.
Service: Umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die BAKO entsprechend der vereinbarten Serviceleistung, gegebenenfalls auch durch Servicepartner, durchführt.
Serviceleistungen: In Dokumenten von BAKO (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Dienstleistungen, wie in den BAKO Servicebeschreibungen bestimmt.
Servicepartner: Von BAKO beauftragte/s Serviceunternehmen.
Software: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software, die von BAKO oder einer anderen BAKO- Gesellschaft hergestellt, in deren Eigentum steht und/oder lizensiert wird.
Drittprodukte: Produkte, die nicht von BAKO hergestellt und/oder nicht mit der Marke "BAKO" versehen sind aber von BAKO verkauft werden.
Drittsoftware: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software eines Drittherstellers.
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen BAKO und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Diese Bedingungen sind ferner nicht anwendbar, wenn die Produkte nicht direkt von BAKO bezogen werden.
Angebote von BAKO erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Garantien sind nur verbindlich für BAKO, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von BAKO aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet BAKO dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und BAKO unverzüglich etwaige Abweichungen zu der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich BAKO vor, Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Wesentliche Änderungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von BAKO. BAKO behält sich bei Verträgen mit Unternehmern vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. BAKO behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Skonto ist nicht vorgesehen.
Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch BAKO nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn BAKO auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. BAKO ist zu Teillieferungen berechtigt (z.B. im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von BAKO hergestellten Produkte). Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. BAKO kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von BAKO innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von BAKO zu vertreten ist.
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von BAKO in Höhe des geschuldeten Betrages an BAKO ab. BAKO nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. BAKO ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist BAKO berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
Soweit BAKO aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.
Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.
7.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von BAKO oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist BAKO abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist BAKO zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von BAKO berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt BAKO mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet BAKO Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
7.2 Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern BAKO den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht:
o Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Käufer oder einen von ihm beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
o die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
o Funktion innerhalb geltender Industriestandards;
o Integrationsprodukte (siehe Ziffer 9);
o Leistungen, die den Vorgaben des Käufers entsprechend erbracht wurden.
Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich BAKOs Gewährleistung entsprechend.
Serviceleistungen werden durch BAKO oder von BAKO beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Komponenten) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile). Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts "Haftung". Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt BAKO mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 7 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme; Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.
Falls mit dem Kunden vereinbart, führt BAKO in seiner Produktionsstätte Dienstleistungen zur Integration bestimmter Waren in Produkte durch. Erforderliche Integrationsprodukte wird der Kunde BAKO rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder BAKO beauftragen, diese zu erwerben. BAKO wird die Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine Konfiguration herstellen. Soweit Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, wird BAKO von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei.
Für von BAKO mitgelieferte, nicht von BAKO selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen fügt BAKO den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.
BAKO haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BAKO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 500.000,-- pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von BAKO und von BAKO Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.
BAKO wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern der Kunde BAKO von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und BAKO alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglicht. Der Kunde wird BAKO hierbei soweit möglich unterstützen. Immaterialgüterrechte verletzende Produkte wird BAKO entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen des Abschnitts "Haftung". Diese Freistellung umfasst keine Ansprüche, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass der Kunde nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen hat oder die Produkte mit anderen Produkten oder Leistungen kombiniert oder nutzt.
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. BAKO wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) sowie BAKO-interne Datenschutzrichtlinien beachten. Gegebenenfalls leitet BAKO personenbezogene Daten an Servicepartner und andere Unternehmen der BAKO Gruppe, die sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden können, z.B. EDAK AG in der Schweiz, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter.
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
BAKO ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von BAKO eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Exportbestimmungen verletzt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.
Die folgenden Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden: Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Kommunikationskosten mit BAKO; Spezifikationen und Anweisungen (siehe Ziffer 9); Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen; im Auftrag des Kunden zu beschaffende, aber nicht zur Konfiguration verwendete Integrationsprodukte.
Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, BAKO alle zu BAKOs Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen, BAKO soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von BAKO eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, liegt die Datensicherung nicht im Verantwortungsbereich von BAKO.
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an die BAKO Systemintegration GmbH& Co.KG, Am Gielbrunnen 33, 67304 Eisenberg.
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder der Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an BAKO ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Kaiserslautern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. BAKO ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BAKO berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.